Reglement
1. Allgemein
1.1 Probelektion
Eine Probelektion wir zum Lektionstarif von CHF 87.00 (45min) verrechnet.
1.2 Tarife:
Die Tarife sind auf der Homepage ersichtlich. Im Honorar ist folgendes inbegriffen: die vollen Beiträge für die Pensionskassen, AHV und Arbeitslosenkasse, Unfallversicherung, Betriebsversicherung, Versicherung des Lohnausfalls bei Krankheit, Feriengeld, Weiterbildung, Benützung eines Raums, Infrastrukturkosten.
Reduzierter Tarif: Der Tarif für Kinder und Jugendliche gilt bis zum Abschluss der Erstausbildung: Dazu gehören die Berufslehre, die Berufsmaturitätsschule, die Fachmittelschule sowie das Gymnasium. Nicht zur Erstausbildung zählen die pädagogische Hochschule, die Fachhochschule sowie die Universität.
1.3 Unterrichtsort
Der Unterricht findet entweder im Voice Studio Bern an der Eigerstrasse 12, in 3007 Bern statt oder Online über Zoom.
1.4 Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt bei einer einzelgebuchten Lektion direkt nach dem Kurs. Bei einem Quartalspackage wird quartalsweise im Voraus bezahlt – auf Wunsch kann auch in 2 Raten bezahlt werden.
1.5 Material
Grundsätzlich ist kein Material notwendig. Die Kosten für Songs, die eigens für den/die jeweilige SchülerIn gekauft werden, werden in Rechnung gestellt (ca. 6 Franken pro Song).
1.6 Datenschutz
Durch die Unterzeichnung des Reglements stimmt der/die Schüler*in zu, dass Foto- und Videomaterial für Werbezwecke, insbesondere auf sozialen Medien, verwendet werden darf. Sollte dies nicht gewünscht sein, wird dies selbstverständlich respektiert – bitte vermerkt dies entsprechend bei der Anmeldung.
1.7 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch das Einreichen des Anmeldeformulars auf der Homepage mirjamgruenig.ch und der Annahme von Mirjam Grünig zustande. Der/die Schüler*in akzeptiert mit dem Absenden des Formulars das Reglement.
1.8 Ferien
Wir richten uns nach dem Könizer Ferienplan
| Sportferien | KW 8 |
| Frühlingsferien | KW 15, 16 |
| Sommerferien | KW 28 – 32 |
| Herbstferien | KW 39 – 41 |
| Weihnachtsferien | KW 52, 1 (bzw. 51, 1) |
2. Einzellektionen
2.1 Buchung
Eine Buchung einer einzelnen Einzellektion ist jederzeit möglich, sofern die Lehrperson freie Kapazitäten hat.
3. Quartalsabo
3.1 Einstieg
Der Einstieg in den Gesangsunterricht ist nicht auf den Beginn eines Quartals gebunden und kann jederzeit erfolgen, sofern die Lehrperson (zukünftig LP genannt) freie Kapazitäten hat.
3.2 Stundenvereinbarung
Der Unterricht wird quartalsweise* organisiert und findet entweder wöchentlich oder 14 täglich statt. Die Unterrichtstermine werden vorgängig mit der LP vereinbart. Die Schülerin / der Schüler teilt vor Quartalsbeginn mit, wenn sie für längere Zeit abwesend ist (Aufgrund von Ferien, Militärdienst usw..) Diese Lektionen werden nicht verrechnet. Die Möglichkeit besteht auch, unregelmässig Stunden zu buchen – diese Lektionen werden jedoch zum vollen Tarif verrechnet. (Siehe Einzellektion).
3.3 Nicht wahrgenommene Einzellektionen
Die Lektionen sind verbindlich. Vom Schüler / von der Schülerin nicht wahrgenommene Lektionen sind deshalb grundsätzlich honorarpflichtig.
Die LP ist bereit, die Lektion nach Möglichkeit nachzuholen, wenn sie mindestens 24 Stunden vorher aus zwingenden Gründen abgesagt worden ist. Als zwingende Gründe gelten Krankheit und unverschiebbare Inanspruchnahme durch den Beruf.
Von der Lehrkraft abgesagte Lektionen sind nicht honorarpflichtig und werden vor/nachgeholt oder im nächsten Quartal gutgeschrieben. Absenzen kann man ein Jahr lang vor- oder nachholen. SchülerInnen sind selber dafür verantwortlich, dass ihre erworbene Lektionen aufgebraucht werden.
Schulpflichtige Kinder profitieren von einem reduzierten Tarif. Abgesagte Stunden werden deshalb nicht vor oder nachgeholt, es sei denn die Absenz (Landschulwoche, Sportferien etc.) wurde uns zu Beginn des Quartals mitgeteilt. Dann ziehen wir die angekündigten Absenzen von der Rechnung ab.
3.5 Kündigung
Die Kündigung des Quartalsabo erfolgt quartalsweise mündlich oder schriftlich.
Die Kündigungsfristen sind wie folgt:
| Ausstieg nach Quartal 1: | 30. März |
| Ausstieg nach Quartal 2: | 30. Juni |
| Ausstieg nach Quartal 3: | 30. September |
| Ausstieg nach Quartal 4: | 30. November |
3.6 Verlängerung Quartalsabo
Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich das Abo automatisch und wird in Rechnung gestellt.
4. Groupsessions im Abo (Just Sing! / Online Vocal Workout)
4.1 Häufigkeit
Just Sing!: 12 Kurse à 90min (1x pro Monat)
Online Voice Workout: 39 Kurse à 30min (wöchentlich)
4.2 Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über die Homepage – mit dem Absenden wird das Reglement automatisch anerkannt.
4.3 Einzelbuchung
Einzelbuchungen sind möglich, jedoch nicht rabattberechtigt.
4.4 Abo’s
GroupSessions können vergünstigt im Abo gelöst werden (5er Abo).
4.5 Gültigkeit Abo’s
Just Sing!: Ein 5er Abo hat eine Gültigkeit von 8 Monaten.
Online Vocal Workout: Ein 10er Abo hat eine Gültigkeit von 5 Monaten.
Nach dieser Zeit verfallen die Lektionen.
4.6 Nicht wahrgenommene GroupSessions
Eine Anmeldung ist verbindlich – nicht wahrgenommene GroupSessions werden grundsätzlich in Rechnung gestellt. Bei einer Abmeldung mindestens 24 Stunden im Voraus besteht jedoch die Möglichkeit, die Session innerhalb von drei Monaten an einem anderen Kurstermin nachzuholen.
Von der Lehrkraft abgesagte GroupSessions sind nicht honorarpflichtig. Bei einer Online Session (Online Voice Workout) wird dir der Kurs per Link zur Verfügung gestellt. (Audio, Video oder Handout).
